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Freitag, 18. Mai 2012

Vertragsnaturschutz im Rhein-Sieg-Kreis (Kreis-Kulturlandschaftsprogramm)

Seltene Pflanzenarten - wie das gefleckte Knabenkraut - profitieren von einer angepassten Nutzung

Der Vertragsnaturschutz trägt zum Erhalt alter Kulturlandschaften bei, u.a. in Heideflächen.....

......oder auf Streuobstwiesen (hier bei Stadt Blankenberg)

Über die „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz “ des Landes NRW, einem Programm der 2. Säule der EU-Agrarpolitik, werden landwirtschaftliche Flächennutzer für die naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung honoriert bzw. entschädigt. Damit soll u.a. dem Verlust der Biologischen Vielfalt im Agrarland in NRW entgegengewirkt werden (s. Monitoringbericht des LANUV 2011)

Die Biologische Station betreut Landwirte bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Flächen, die aus ökologischer Sicht besonders wertvoll sind oder ein hohes Entwicklungspotential aufweisen (pdf-Präsentation mit den wichtigsten Fakten, 1,4 MB, sowie ein Poster als pdf-Datei, 6 MB).

Seit dem 2008 ist die Zuständigkeit für die Beratung der Biologischen Station auf alle ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Streuobstwiesen und sonstige Offenland-Biotope im Rhein-Sieg-Kreis ausgeweitet worden, für die eine Förderung möglich ist. Auch die Betreuung der Landwirte, die Maßnahmen auf Ackerflächen umsetzen, ist hinzugekommen. Die Biologische Station stimmt sich dabei eng mit der den zuständigen Stellen beim Rhein-Sieg-Kreis (v.a. der Unteren Landschaftsbehörde), bei den Kommunen und der Bezirksregierung Köln (Dez. 51 und 54) ab.

In vielen Naturschutzgebieten mit nennenswertem Grünlandanteil und in allen Kommunen des Kreises werden Flächen unter Vorgaben des Vertragsnaturschutzes von örtlichen Landwirten bewirtschaftet.

Grundlegende Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Vertragsnaturschutz in NRW finden sich unter http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/vns/de/start. Detaillierte Informationen bietet besonders das Anwenderhandbuch unter http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/vns/web/babel/media/anwenderhandbuch201003.pdf

Wesentliche Eckpunkte bei der Antragstellung sind:

  • Vertragslaufzeit i.d.R. 5 Jahre
  • Bewilligungsbehörde ist der Rhein-Sieg-Kreis
  • Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Flächennutzer mit Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer
  • Förderfähig sind Flächen im Eigentum und bei Pacht, die im Flächenverzeichnis bei der Landwirtschaftskammer aufgeführt sind
  • Frist Erstantrag: 30. Juni jeden Jahres
  • Jährliche Auszahlung der Prämien über die Landwirtschaftskammer
  • Frist jährlicher Auszahlungsantrag (bei bestehender Bewilligung): 15. Mai jeden Jahres
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgleichsflächen, Wald und Hausgärten
  • Die Vertragsnaturschutzprämien werden zusätzlich zur Betriebsprämie gewährt; bei sonstigen Förderprogrammen der 2. Säule (Agrarumweltmaßnahmen) wird entweder die Prämie angerechnet (z.B. MSL) oder eine Kombination auf der selben Fläche ist nicht möglich (z.B. Uferrandstreifen)       

Im Rhein-Sieg-Kreis bestehen ca. 250 Verträge mit über 200 Landwirten mit einem Flächenvolumen von über 1.000 ha.

Leistungen der Biologischen Station

Artenreiche Wiesen brauchen Pflege

Im Naafbachtal bei Lohmar findet sich noch großflächig artenreiches Grünland

Durch Schafbeweidung können artenreiche Flächen erhalten werden (z.B. am Rodderberg an der Stadtgrenze zu Bonn)

Folgende Aufgaben werden im „Vertragsnaturschutz“ als Serviceleistung von der Biologischen Station für die Bewilligungsbehörde und die Antragsteller erbracht:

  • Beratung potentieller Antragsteller (Flächennutzer) über Modalitäten des Vertragnaturschutzes
  • Mithilfe bei der Anpassung des Flächenverzeichnisses oder ähnlicher administrativer Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind
  • Erfassung und Vermessung der Flächen mit Hilfe des Geographischen Informationssystems unter Nutzung von digitaler Luftbildern und Karten
  • Mithilfe beim jährlichen Auszahlungsantrag
  • Formulierung von Bewirtschaftungsauflagen bei der Antragstellung in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Bewilligungsbehörde
  • Kartierung der Vertragsflächen auf Vorkommen von Rote-Liste-Arten, von FFH-Lebensraumtypen und §62-Biotopen.
  • Effizienzkontrollen von Vertragsnaturschutzflächen (v.a. Ackerverträge)
  • Vermittlung von Bewirtschaftern für Naturschutzflächen

Ansprechpartner in der Biologischen Station:

Klaus Weddeling (Dipl. Biol.), weddeling(at)biostation-rhein-sieg(dot)de, Tel. 02243/847906