Das neue Landesnaturschutzgesetz sieht in § 42 einen gesetzlichen Schutz der Streuobstbestände vor, knüpft diesen jedoch an verschiedene Voraussetzungen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wurde eine Rahmenmvereinbarung zwischen Naturschutzverbänden (NABU, LNU, SDW) sowie dem Rheinischen und Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband unterzeichnet, die sich ebenfalls dem Schutz der Obstwiesen widmet.
Ein gesetzlicher Schutz tritt erst in Kraft, wenn der Bestand an Obstwiesen nachweislich um weitere 5% abgenommen hat. Daher ist es notwendig, den aktuellen Bestand möglichst genau zu erfassen. Zunächst wurde das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) beauftragt, auf Basis einer Luftbildauswertung ein möglichst genaues Abbild des Bestandes zu entwickeln. Die vorliegenden Daten bedürfen aber einer Überprüfung und Ergänzung durch Ortskenner(innen) und gegebenenfalls auch vor Ort (Obstwiesenverifizierung). Dies soll unter Einbeziehung der Unterzeichner der Rahmenvereinbarung, Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte sowie unter Koordination durch die Biologischen Stationen erfolgen. Können die erforderlichen Kartierungen nicht durch das Ehrenamt allein umgesetzt werden, werden voraussichtlich die jeweiligen Biologischen Stationen dazu in die Lage versetzt. Die Biologische Station Rhein-Sieg hatte für den 23. Februar 2018 zu einer ersten Informationsveranstaltung eingeladen. Erfreulicherweise kamen 22 Personen, die sich an der Obstwiesenverifizierung im Rhein-Sieg-Kreis beteiligen möchten, weitere haben per e-mail ihr Interesse an einer Mitwirkung kundgetan.
Falls Sie sich beteiligen möchten, melden Sie sich bitte bei der Biologischen Station in Eitorf! Nur mit einer guten Datengrundlage werden wir den Schutz unserer Obstwiesen sichern können!
Anbei finden Sie für eine vertiefende Information die Präsentation vom Informationsabend als pdf-Datei.