Informationsveranstaltung „Wolf im Rhein-Sieg-Kreis“ in der Biologischen Station Rhein-Sieg

Volles Haus und lebhafte Diskussionen gab es in Eitorf bei einer Veranstaltung am Freitag, den 14.06.2019. Mehr als 150 interessierte Bürger konnte der Leiter der Biologischen Station und Moderator des Abends, Dr. Dieter Steinwarz begrüßen.
Im ersten Vortrag stellte die Wolfsexpertin Katharina Stenglein die Biologie und das Sozialverhalten des Wolfs vor. Dabei wurde deutlich, dass Wölfe auch in dicht besiedelten Kulturlandschaften überleben können und Deutschland vom Osten her gerade wiederbesiedelt wird. Gerd Dumke vom Schafzuchtverband beleuchtete die Probleme mit Wolfsrissen bei Weidetieren in Deutschland und europäischen Nachbarländern. Peter Schütz vom NRW-Umweltministerium stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Wolfschutz in Deutschland und der EU vor und gab einen Überblick zu den behördlichen Zuständigkeiten beim Herdenschutz und der Entnahme von Wölfen.
Bei der nachfolgenden lebhaften Diskussion standen zusätzlich Dr. Norbert Möhlenbruch (Obmann Naturschutz Kreisjägerschaft), Bernd Schmitz (Bio-Landwirt aus Hennef und Vorsitzender der ABL) und Dietmar Birkhahn (Wolfsberater) für Fragen zur Verfügung. Es wurde u.a. deutlich dass…

 

  • …Menschen selbst nicht durch den Wolf gefährdet sind, weil sie (als „Zweibeiner“) nicht in sein Beuteschema passen. Auch in „Wolfsgebieten“ können Kinder im Wald spielen, Bürger mit/ohne Hund spazieren gehen, joggen, reiten usw.
  • …vorbeugender Herdenschutz (Zäune, Herdenschutzhunde u.a.) dringend geboten ist, aber keinen 100%igen Schutz bietet
  • …es erhebliche Unsicherheiten und Vorbehalte zum Wolf unter den Tierhaltern (Schafe, Rinder, Pferde, Lamas) gibt und sie teilweise die Zukunft der Weidetierhaltung gefährdet sehen
  • …die bestehenden Fördermaßnahmen für Herdenschutz und Zäune dringend unbürokratisch erweitert werden müssen
  • …Versicherungsfragen beim Einsatz von Herdenschutzhunden zu klären sind
  • …bundesweit daran gearbeitet wird, auch die Pflege- und Unterhaltungskosten für Herdenschutz (Zäune, Herdenschutzhunde) staatlich zu fördern. Zurzeit ist das bundeseinheitlich noch nicht möglich
  • …NRW (und weitere Länder) die „Notifizierung“ ihrer wolfsbezogenen Förderrichtlinien anstreben (Erklärung: Notifizierung bedeutet Wegfall der derzeit noch geltenden Fördergrenze von 20.000€ pro Antragsteller in 3 Jahren)
  • … Weidetierhalter die Einführung der Weidetierprämie als Anreiz dafür einfordern, Schafe und Ziegen auch unter der Koexistenz mit dem Wolf weiterhin noch im heutigen Umfang auf den Weiden zu lassen
  • …der bestehende Artenschutz für den Wolf im EU-Recht und damit auch im Bundes-Recht  derzeit nicht zur Disposition steht, solange seine Bestände nicht in einem günstigen Erhaltungszustand sind. Über den Erhaltungszustand entscheidet die EU auf Basis der Monitoringergebnisse aus den Mitgliedsstaaten.
  • …es erhebliche Unterschiede in der Bevölkerung in Bezug auf die Akzeptanz eines Wolfsvorkommens gibt. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit notwendig.


Abschließend erhielten die Akteure viel Beifall. Es wurde sehr gelobt,dass die BioStation frühzeitig , engagiert und unvoreingenommen das Thema aufgegriffen hat. Als Naturschutzinstitution und Schafhaltungsbetrieb war sie dafür bestens geeignet.
Viele Aspekte und Detailfragen konnten an dem Abend nur angerissen werden. Die Wolfberater stehen aber für Fragen und Beratungstermine zu Verfügung.

 


Kontaktadresse und weiterführende Infos:

Abschließend herzlichen Dank an Bernd Schmitz für die Organisation und den Mitarbeitern der BioStation für ihre engagierte Teilnahme und Hilfe.