Ameisen-Bläulinge im Kernvorkommen von Nordrhein-Westfalen

Populationsstärkung und Lebensraumerweiterung

Ein Artenschutzprojekt, gefördert durch die NRW-Stiftung

Im Mai 2020 startete ein Projekt, das sich dem Erhalt und der Förderung des Dunklen und des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous und M. teleius) verschreibt. Bei diesen beiden Tagfaltern handelt es sich um hochgradig spezialisierte Arten, die sich durch einen recht eigenwilligen Lebenszyklus auszeichnen.
Beide Arten bevorzugen als Nektarpflanze den Großen Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) und legen ihre Eier ausschließlich in dessen Blütenköpfe ab, wo ihre Raupen anschließend für etwa vier Wochen fressen. Ist eine Raupe weit genug entwickelt, lässt sie sich zum Boden hinab und wird dort von Knotenameisen, insbesondere der Rotgelben Knotenameise (Myrmica rubra), deren Geruch sie imitiert, „adoptiert“ und in deren Nest eingetragen. Dort verbringt die Raupe den Winter und ernährt sich von der Brut der Knotenameisen, bis sie sich verpuppt und der fertige Falter im folgenden Sommer das Nest verlässt, um sich fortzupflanzen.
Für das Überleben der beiden Wiesenknopf-Ameisenbäulinge ist also das Vorkommen ihrer beiden Wirte Wiesenknopf und Knotenameise entscheidend. Ganz besonders wichtig ist dabei, dass Wiesen mit Großem Wiesenknopf in der Zeit, in der die Falter Fliegen und sich die Raupen in ihren Blütenköpfen entwickeln (Mitte Juni bis Mitte September), nicht gemäht oder beweidet werden. Dies entspricht allerdings nicht den heute gängigen Bewirtschaftungsweisen, sodass sich die Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings in NRW rechts des Rheins nur noch auf einige wenige, extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen und Raine im Siegtal daran angrenzende Seitentäler und links des Rheins auf den Eifelfuß beschränken. Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling tritt in NRW sogar nur noch auf der rechten Rheinseite auf. Dementsprechend werden beide Arten im Anhang II der FFH-Richtlinie geführt, was zur Ausweisung besonderer Schutzgebiete zu ihrem Erhalt verpflichtet.
Ziel dieses Projektes ist es deshalb, einerseits vorhandene Populationen der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge wieder zu stärken, indem Maßnahmen zur Aufwertung ihrer Lebensräume umgesetzt werden, und andererseits geeignete Flächen zu finden, die durch eine angepasste Bewirtschaftungsweise in Bläulingswiesen umgewandelt werden können, um das Lebensraumangebot zu erweitern und die fragmentierten Populationen miteinander wieder besser zu vernetzen. Die Sicherung neuer Flächen geschieht dabei durch Ankauf oder über Werkzeuge des Vertragsnaturschutzes.
Die Umsetzung des durch die NRW-Stiftung geförderten Projektes geschieht durch die Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis in Kooperation mit der Biologischen Station im Kreis Euskirchen. Der Förderzeitraum beträgt zunächst drei Jahre.
Parallel zu diesem Projekt startete zeitgleich in Rheinland-Pfalz ein Vorhaben, dessen Ziel die Förderung der Populationen in den Kreisen Ahrweiler, Neuwied und Altenkirchen ist, sodass durch beide Projekte zusammen ein länderübergreifender Biotopverbund geschaffen werden kann.