Vertragsnaturschutz

Kreis-Kulturlandschaftsprogramm

Aktueller Hinweis

  • Zum 31.12.24 auslaufende Bewilligungen können bis zum 30.6.24 in der ELAN-Software (www.elan-nrw.de) zur Verlängerung beantragt werden (Vertragsbeginn 1.1.2025, Laufzeit 4 oder 5 Jahre). Alle Antragsteller*innen mit laufenden Bewilligungen werden von der Biol. Station und der Kreisverwaltung über Fristen informiert und rechtzeitig per Email angesprochen. Die bisherigen Prämienhöhen bleiben erhalten.
  • In sehr begrenztem Umfang sind auch Neuverträge (v.a. für fachlich wichtige Flächen in Schutzgebieten) möglich. Antragsfrist ist 30.6.2024, Vertragsbeginn 1.1.2025. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, um die Förderfähigkeit der Flächen zu prüfen.
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Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz GAP-Förderperiode 2023–2027
Arbeitsblatt 35_Web.pdf
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Rahmenrichtlinie_VNS_ab_2023f
Rahmenrichtlinie_VNS_ab_2023f
RRL VNS_Stand_final_17.11.22.pdf
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Über die „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW, einem Programm der 2. Säule der EU-Agrarpolitik, werden landwirtschaftliche Flächennutzer*innen für die naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung honoriert bzw. entschädigt. Damit soll u.a. dem Verlust der Biologischen Vielfalt im Agrarland in NRW entgegengewirkt werden (s. Monitoringbericht als pdf, Werking-Radtke & König 2011, S. 30 und

U. Thiele 2015). Ein Förderportal des Landes NRW informiert detailliert über die Fördermöglichkeiten.

 

Die Biologische Station betreut Landwirt*innen bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker-und Grünland, die aus ökologischer Sicht besonders wertvoll sind oder ein hohes Entwicklungspotential aufweisen. Die Biologische Station stimmt sich dabei eng mit den zuständigen Stellen beim Rhein-Sieg-Kreis (v.a. der Unteren Naturschutzbehörde), bei der Landwirtschaftskammer NRW, bei den Kommunen, beim Land NRW und der Bezirksregierung Köln (Dez. 51 und 54) ab.

 

In vielen Naturschutzgebieten mit nennenswertem Grünlandanteil und in allen Kommunen des Kreises werden Flächen unter Vorgaben des Vertragsnaturschutzes von örtlichen Landwirt*innen bewirtschaftet.

 

Wesentliche Eckpunkte/Voraussetzungen bei der Antragstellung sind:

  • Vertragslaufzeit bei Erstantrag 5 Jahre (1.1. bis 31.12. in 5 Jahren)
  • Bewilligungsbehörde ist der Rhein-Sieg-Kreis
  • Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Flächennutzer*innen mit Betriebs-nummer bei der Landwirtschaftskammer
  • Förderfähig sind naturschutzfachlich wertvolle oder entwicklungsfähige Flächen im Eigentum und bei Pacht, die in Schutzgebieten (NSG, GB)  oder in der Kreiskulapkulisse liegen. Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bewilligungsbehörde und die Biol. Station. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Frist Grundantrag für neue Flächen: 30. Juni jeden Jahres
  • Jährliche Auszahlung der Prämien nach Abschluss des Verpflichtungsjahres bis 30.6. des Folgejahres über die Landwirtschaftskammer, Auszahlungsantrag (bei bestehender Bewilligung): 15. Mai jeden Jahres
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgleichsflächen, Wald, Hausgärten, Parks und Bauerwartungsland
  • Die Vertragsnaturschutzprämien werden zusätzlich zur Betriebsprämie gewährt; bei sonstigen Förderprogrammen der 2. Säule (Agrarumweltmaßnahmen) wird entweder die Prämie angerechnet (z.B. Bioförderung) oder eine Kombination auf der selben Fläche ist nicht möglich (z.B. Uferrandstreifen)

Ein Poster faßt die wesentlichen Fördermaßnahmen zusammen: pdf (2 MB); weitere Informationen zu Maßnahmen im Acker und für das Rebhuhn sind in folgenden pdf-Dateien verfügbar. 

Folgende Aufgaben werden im „Vertragsnaturschutz“ als Serviceleistung von der Biologischen Station für die Bewilligungsbehörde und die Antragsteller*innen erbracht:

  • Beratung potentieller Antragsteller*in (Flächennutzer*in) über Modalitäten des Vertragnaturschutzes und anderer Fördermöglichkeiten
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen (Karten, Auflagen, Flächenauflistung) 
  • Mithilfe bei der Anpassung des Flächenverzeichnisses
  • Erfassung und Vermessung der Flächen mit Hilfe des Geographischen Informationssystems unter Nutzung von digitaler Luftbildern und Karten
  • ggf. Mithilfe beim jährlichen Auszahlungsantrag
  • Formulierung von Bewirtschaftungsauflagen bei der Antragstellung in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Bewilligungsbehörde
  • Kartierung der Vertragsflächen auf Vorkommen von Rote-Liste-Arten, von FFH-Lebensraumtypen und §62-Biotopen.
  • Effizienzkontrollen von Vertragsnaturschutzflächen (v.a. Ackerverträge)
  • Vermittlung von Bewirtschafter*innen für Naturschutzflächen

Ansprechpartner in der Biologischen Station:

Klaus Weddeling (Dipl. Biol.)

weddeling@biostation-rhein-sieg.de

Tel. 02243/847906 oder 0152/09828767

Maren Isfort (M. Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie)

isfort@biostation-rhein-sieg.de

Tel. 02243/847906

 

Bewilligungsbehörde bei der UNB beim Rhein-Sieg-Kreis:

Margarete Biewald

margarete.biewald@rhein-sieg-kreis.de

Tel. 02241/132525

 

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LANUV-Info_15_Vertragsnaturschutz_V2018_
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LANUV-Info_36_Rebhuhn_V2018_WEB.pdf
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Vertragsnaturschutz in NRW
Bilanz und Herausforderungen
Thiele_VNS_04-2020_Natur_in_NRW.pdf
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