Aktueller Hinweis
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Ab 1.1. 2023 gilt eine neue Förderrichtlinie, die aktuell noch abgestimmt wird.
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Zum 31.12.22 auslaufende Verträge werden zunächst um 2 Jahre verlängert, die Prämien steigen im Mittel um ca. 15% an (alte und
neue Prämiensätze hier als pdf).
Alle Antragsteller mit laufenden Bewilligungen werden von der Biol. Station und der Kreisverwaltung über die neuen Bedingungen informiert und rechtzeitig angesprochen.
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Antragsfrist für die Verlängerung ist der 30.6.22. Eine Verlängerung bestehender Verträge ist auch im ELAN-System der Kammer möglich (Frist
15.5.22).
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In begrenztem Umfang sind auch Neuverträge (v.a. für fachlich wichtige Flächen in Schutzgebieten) möglich. Bitte sprechen Sie uns
rechtzeitig an.
Die aktuelle Förderrichtlinie VNS (hier als pdf) gilt von 2015 bis Ende 2022. Über die nachfolgende
Förderrichtlinie ab 2023 werden wir informieren sobald das Land NRW und die EU dazu weitere Details veröffentlichen.
Über die „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW, einem Programm der 2. Säule der
EU-Agrarpolitik, werden landwirtschaftliche Flächennutzer für die naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung honoriert bzw. entschädigt. Damit soll u.a. dem Verlust der Biologischen Vielfalt
im Agrarland in NRW entgegengewirkt werden (s. Monitoringbericht als pdf, Werking-Radtke & König 2011, S. 30 und
U. Thiele 2015). Ein Förderportal des Landes NRW und das Anwender-Handbuch (pdf) informiert detailliert über die Fördermöglichkeiten.
Die Biologische Station betreut Landwirte bei der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker-und Grünland, die aus ökologischer Sicht besonders wertvoll sind oder ein hohes
Entwicklungspotential aufweisen. Die Biologische Station stimmt sich dabei eng mit den zuständigen Stellen beim Rhein-Sieg-Kreis (v.a. der Unteren Landschaftsbehörde), bei der Landwirtschaftskammer NRW, bei den Kommunen, beim Land NRW und der Bezirksregierung Köln (Dez. 51 und 54) ab.
In vielen Naturschutzgebieten mit nennenswertem Grünlandanteil und in allen Kommunen des Kreises werden Flächen unter Vorgaben des Vertragsnaturschutzes von örtlichen Landwirten bewirtschaftet.
Wesentliche Eckpunkte bei der Antragstellung sind:
- Vertragslaufzeit normalerweise 5 Jahre (1.1. bis 31.12. in 5 Jahren)
- Bewilligungsbehörde ist der Rhein-Sieg-Kreis
- Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Flächennutzer mit Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer
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Förderfähig sind naturschutzfachlich wertvolle oder entwicklungsfähige Flächen im Eigentum und bei Pacht, die im Flächenverzeichnis bei der
Landwirtschaftskammer aufgeführt sind
- Frist Grundantrag: 30. Juni jeden Jahres
- Jährliche Auszahlung der Prämien über die Landwirtschaftskammer, Auszahlungsantrag (bei bestehender
Bewilligung): 15. Mai jeden Jahres
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Nicht förderfähig sind u.a. Ausgleichsflächen, Wald, Hausgärten und Bauerwartungsland
- Die Vertragsnaturschutzprämien werden zusätzlich zur Betriebsprämie gewährt; bei sonstigen Förderprogrammen der 2. Säule
(Agrarumweltmaßnahmen) wird entweder die Prämie angerechnet (z.B. MSL oder Bioförderung) oder eine Kombination auf der selben Fläche ist nicht möglich (z.B. Uferrandstreifen)
Ein Poster faßt die wesentlichen Fördermaßnahmen zusammen: pdf (2 MB); weitere Informationen zu Maßnahmen im Acker und für das Rebhuhn sind in folgenden pdf-Dateien
verfügbar.
Folgende Aufgaben werden im „Vertragsnaturschutz“ als Serviceleistung von der Biologischen Station für die Bewilligungsbehörde und die Antragsteller erbracht:
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Beratung potentieller Antragsteller (Flächennutzer) über Modalitäten des Vertragnaturschutzes und anderer Fördermöglichkeiten
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Vorbereitung der Antragsunterlagen (Karten, Auflagen, Flächenauflistung)
- Mithilfe bei der Anpassung des Flächenverzeichnisses
- Erfassung und Vermessung der Flächen mit Hilfe des Geographischen Informationssystems unter Nutzung von digitaler Luftbildern und Karten
- ggf. Mithilfe beim jährlichen Auszahlungsantrag
- Formulierung von Bewirtschaftungsauflagen bei der Antragstellung in Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Bewilligungsbehörde
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Kartierung der Vertragsflächen auf Vorkommen von Rote-Liste-Arten, von FFH-Lebensraumtypen und §62-Biotopen.
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Effizienzkontrollen von Vertragsnaturschutzflächen (v.a. Ackerverträge)
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Vermittlung von Bewirtschaftern für Naturschutzflächen
Ansprechpartner in der Biologischen Station:
Klaus Weddeling (Dipl. Biol.)
weddeling@biostation-rhein-sieg.de
Tel. 02243/847906 oder 0152/09828767
Corinna Dierichs (M. Sc. BioGeoWiss.)
dierichs@biostation-rhein-sieg.de
Tel. 02243/847906